Ausblick auf das Helgoländerpapier 2014/2015
Nach vielen Jahren des Ringen um einen wirkungsvollen Schutz unserer Vogelwelt vor Windkraftanlagen wurde das neue Helgoländerpapier auf den Weg gebracht. Zwar gibt es dort ein paar wenige Verbesserungen, so wurde der Wespenbussard mitaufgenommen. Nachdenklich stimmt aber, die Umsetzungspraxis in den einzelnen Bundesländern. So sollen auf Druck der Wind-Lobby die Abstandsangaben zu den Windkraftanlagen keine feste Vorgaben mehr sein, sondern lediglich als Empfehlungen verstanden werden.
Windkraftanlagen und Abstandsregelungen
Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch
bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen sehr
störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders
gefährdeter
Vogelarten.
Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der WEA in RP
Staatliche
Vogelschutzwarte für Hessenm Rheinland-Pfalz und Saarland.
Leitfaden zur Abstandsregelung Windkraftanlagen
Regelungen zur Abstandsbestimmung von WIndkraftanlagen.
Fachkonvention Thema: Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten
Der Wattenrat hat hier die wesentlichen Informationen bezüglich Abstandsregelungen zusammen geführt und diese kritisch beleuchtet. Der Wattenrat stellt den aktuellen Entwurf der Fachkonvention vom 13. Mai 2014 unzensiert von den Landesumweltministerien und vom BWE zur Verfügung.
In dem neuen Entwurf wird bezüglich Rotmilan ein Mindestabstand von 1.500 m empfohlen.
Zitat:
In Anbetracht der hohen Verantwortung, die Deutschland für diese Art hat, wird ein Mindestabstand von 1.500 m empfohlen, der rund 6O % aller Flugaktivitäten umfasst.
Eine Anfrage im Landtag bezüglich Abstandsregelungen
Auszug aus der Antwort:
Bezüglich des Ausschlussbereiches hat es nur eine, jedoch für die Planungspraxis bedeutsame
Erhöhung gegeben, nämlich im Fall des besonders windkraftsensiblen Rotmilans, von 1000 auf 1500 m. Diese Erhöhung beruht maßgeblich auf einer umfassenden und fachlich fundierten mehrjährigen
(2007-2010) Telemetrie-Studie von MAMMEN et al. (2010) auf Basis von 2.760 Ortungen in 5 (für mitteleuropäische Verhältnisse typischen) Untersuchungsgebieten. Aus dieser Untersuchung geht eine
entsprechende Nutzungsfrequenz von Rotmilan-Individuen (Revierpaaren) in unterschiedlichen Distanzen zu den Horsten hervor (50 % innerhalb von 1000 m, 75 % innerhalb von 1500 m). Dass diese
Aktivitäten naturgemäß (allein schon auf Grund unterschiedlicher Beschaffenheit des Horstumfeldes und infolgedessen differenzierter Eignung von Teilflächen als Nahrungshabitat) nicht kreisförmig um
den Horst verlaufen (vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 22.11.2012 – 12 A 2305/11), liegt auf der Hand, so dass im Genehmigungsverfahren die einzelfallbezogene Betrachtung der Raumnutzung erforderlich
ist.
Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der
Windenergienutzung
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (MULEFW) werden die speziellen naturschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten und zur Planung von Windenergieanlagen in FFH- und Vogelschutz-Gebieten aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt.
Diese Empfehlungen lassen auch das Helgoländer Papier mit einfließen.
Abstandsempfehlungen der LAG VSW
(Länderarbeitsgemeindschaft der Vogelschutzwarten)
Auf dieser HP sind die aktuellsten Empfehlung der LAG VSW aus dem Jahre 2015 zum Thema Abstandsregelung aufgef+hrt. Diese sind jeweils für die Bundesländer als pdf downloads vorhanden.
NABU: Mindestabstand für Rotmilan muss 1.250 Meter
betragen
Eine aktuelle und sehr umfangreiche Studie des NABU kommt nach eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis: Je größer der Abstand zwischen WKA und Rotmilan-Horst ist, umso geringer ist die Überlappung von Homerange und Windparkfläche und umso geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit für den Rotmilan, mit den Rotoren der WKA zu kollidieren. Der Abstand sollte mindestens 1.250 m betragen.
Abstand und Einfluss auf das Potenzial von Winenergie
Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land.
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte (LAG VSW)
Übersicht der Abstandsempfehlungen der einzelnen Bundesländer.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) ist eine Organisation, die sich dem Naturschutz verschrieben hat und sich speziell für den Erhalt der Eulen und deren Lebensraum einsetzt.
Der Wattenrat versteht sich als unabhängiger Naturschutz für die Küste und das Land. Dies ist eine sehr informative HP mit zahlreichen konkreten Themen bezüglich
Naturschutz.
www.wattenrat.de
Rechtsanwältin
Renate Lorenz
Für alle Fragen rund um Windkraftanlagen
Hanau, Körnerstr.
Tel.: 06181/75198
Mobil: 0179-2059010
Komitee gegen Vogelmord e.V.
Der Arbeitskreis betreibt mit zeitgemäßen Methoden moderne, sachkundige und praxisbezogene Avifaunistik.